Beschäftigungsprojekte

Die Beschäftigungsprojekte der AWO Bremerhaven richten sich vor allem an Menschen, die aufgrund persönlicher oder sozialer Problemlagen erhebliche Schwierigkeiten bei der Integration in den Arbeitsmarkt haben.

Unsere Beschäftigungsprojekte unterstützen die Teilnehmenden dabei, die für den Arbeitsmarkt wichtigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erlernen oder aufzufrischen. Art und Inhalt der Maßnahmen werden jeweils auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden abgestimmt.

Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten dienen der Erhaltung oder Wiedererlangung von Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist. Bei den Arbeitsgelegenheiten handelt es sich um zusätzliche Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. Für die Arbeitsgelegenheiten gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 € pro geleisteter Stunde.

TeilnehmerInnen an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sind auf dem Ersten Arbeitsmarkt häufig schwer zu vermitteln, weil ihre Erwerbsfähigkeit durch soziale oder persönliche Problemlagen eingeschränkt ist. Um hier den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen, bieten wir eine flankierende sozialpädagogische Begleitung an, die die Teilnehmer*innen gezielt unterstützt und bei bedarf auch an weitergehende Beratungsangebote vermittlet, zum Beispiel zur Sucht- oder Schuldnerberatung. Wir besuchen Sie in der Beschäftigungsstelle, sind aber auch in offenen Sprechstunden für Sie da.

Werden Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen, müssen Sie diese antreten.

Teilhabechancengesetz

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach dem Teilhabechancengesetz (§16 i und §16e SGB II)

Das Teilhabechancengesetz 16i/e richtet sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige leistungsberechtigte Menschen. Die Förderdauer bei 16e beträgt zwei Jahre, bei 16 i bis zu 5 Jahre. In diesem Zeitraum gehen die Teilnehmer*innen einer öffentlich geförderten sozialversicherten Beschäftigung nach und erhalten zudem eine beschäftigungsbegleitende Betreuung.

Das vorrangige Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen, d.h. langezeitarbeitslose Menschen sollen über diese öffentlich geförderte Beschäftigung wieder an den allgemeinen/ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden. Ihre Beschäftigungsfähigkeit soll im Laufe der Zeit soweit verbessert werden, dass mittel-bis langfristige Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Vor allem für Menschen, die schon sehr lange von Arbeitslosigkeit betroffen sind, ist es meist schwierig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Zudem brauchen sie oft vermehrt Unterstützung in anderen Lebensbereichen und somit bedarfsgerechte individuelle Unterstützung- und Förderangebote.

Hier setzt die Betreuung/Begleitung der Zielgruppe durch die Flankierungskräfte von AWO Sozialdienste GmbH während der Dauer der Maßnahme/des Programms an. Die Flankierungskräfte bilden die Schnittstelle (das verbindende Glied) zwischen Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen und Jobcenter.

Wir fungieren stets als Ansprechpartner und sehen uns in der Pflicht eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung zu gewährleisten, die auf den individuellen Bedarf der Teilnehmenden zugeschnitten ist und im Verlauf bedarfsgerecht angepasst wird.

Die Teilnahme an der Flankierung ist freiwillig. Währende der ersten 6 Monate (16e) und der ersten 12 Monate (16i) werden verbindliche Coachings angeboten.

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