Teilhabechancengesetz

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach dem Teilhabechancengesetz (§16 i und §16e SGB II)

Das Teilhabechancengesetz 16i/e richtet sich an arbeitsmarktferne, erwerbsfähige leistungsberechtigte Menschen. Die Förderdauer bei 16e beträgt zwei Jahre, bei 16 i bis zu 5 Jahre. In diesem Zeitraum gehen die Teilnehmer*innen einer öffentlich geförderten sozialversicherten Beschäftigung nach und erhalten zudem eine beschäftigungsbegleitende Betreuung.

Das vorrangige Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen, d. h. langzeitarbeitslose Menschen sollen über diese öffentlich geförderte Beschäftigung wieder an den allgemeinen/ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden. Ihre Beschäftigungsfähigkeit soll im Laufe der Zeit soweit verbessert werden, dass mittel bis langfristige Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Vor allem für Menschen, die schon sehr lange von Arbeitslosigkeit betroffen sind, ist es meist schwierig, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Zudem brauchen sie oft vermehrt Unterstützung in anderen Lebensbereichen und somit bedarfsgerechte, individuelle Unterstützung- und Förderangebote.

Hier setzt die Betreuung/Begleitung der Zielgruppe durch die Flankierungskräfte von AWO Sozialdienste GmbH während der Dauer der Maßnahme/des Programms an. Die Flankierungskräfte bilden die Schnittstelle (das verbindende Glied) zwischen Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen und Jobcenter.

Wir fungieren stets als Ansprechpartner*innen und sehen uns in der Pflicht, eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung zu gewährleisten, die auf den individuellen Bedarf der Teilnehmer*innen zugeschnitten ist und im Verlauf bedarfsgerecht angepasst wird.

Die Teilnahme an der Flankierung ist freiwillig. Währende der ersten 6 Monate (16e) und der ersten 12 Monate (16i) werden verbindliche Coachings angeboten.

 

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